Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Es ist erforderlich, von Anfang an offen über die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit und das Kostenrisiko eines etwaigen Prozesses zu sprechen.
Die anwaltlichen Gebühren richten sich entweder nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder einer individuell geschlossenen Vergütungsvereinbarung.
Bei den gesetzlich geregelten Gebühren nach dem RVG für Rechtsanwälte wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden.
Das Honorar für eine sogenannte Erstberatung ist zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu vereinbaren.
Die Gebühren für die außergerichtliche und auch die gerichtliche Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, d.h. nach dem wirtschaftlichen Interesse der Rechtsangelegenheit. Zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann aber auch eine individuelle Vereinbarung bezüglich der Honorierung der Rechtsangelegenheit erfolgen. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren im Rahmen gesetzlicher Vorgaben immer möglich. Das bedeutet, dass eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung ist jedoch nicht zulässig. Im Rahmen dieser individuellen Vereinbarung besteht die Möglichkeit der Abrechnung nach Zeitaufwand, d.h. es wird ein Stundenhonorar vereinbart. Denkbar ist auch die Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Es ist üblich und auch gesetzlich geregelt, dass der Mandant einen angemessenen Vorschuss leistet.
Die unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse anfallenden Gebühren für meine Tätigkeit bespreche ich selbstverständlich in einem ersten Informationsgespräch mit Ihnen.